Berufsfachschule Sozialwesen

Berufsfachschule Sozialwesen

Mehr zu diesem Bildungsgang

Ausbildungspartner – Offene Ausbildungsstellen

Träger (sortiert von A – Z):

Katholische Kita gGmbH Koblenz
Ausbildungsplätze in den Kitas in Trägerschaft der Katholischen Kita gGmbH Koblenz
Ansprechpartnerin: Frau Karin Pauly
Adresse: Göbelstraße 9-11, 56727 Mayen
Telefon: 02651-704348
E-Mail: karin.pauly@kita-ggmbh-koblenz.de
Weitere Informationen unter: http://www.kita-ggmbh-koblenz.de/start/

 

Förder- und Wohnstätten gGmbH
Ansprechpartnerin: Frau Patricia Seibel
Adresse: Anne-Frank-Str. 1, 56220 Kettig
Telefon: 0261-889720-132
E-Mail: patricia.seibel@fws-kettig.de
Weitere Informationen unter: https://fws-kettig.de/

 

Lebenshilfe Cochem-Zell e. V. 
2 Ausbildungsplätze zum Schuljahr 2026/27, davon 1 in den Besonderen Wohnformen Faid bzw. Brauheck und 1 in der Integrativen Kita Dohr
Ansprechpartner: Herr Michael Krämer
Adresse: Beim Weissen Stein 2, 56814 Faid
Telefon: 02671-975620
E-Mail: m.kraemer@lebenshilfe-cochem-zell.de

 

Stiftung Bethesda
Ansprechpartnerin: Frau Alexandra Flöck
Adresse: St.-Martin-Str. 2, 56154 Boppard
Telefon: 06742-8748-105
E-Mail: alexandra.floeck@stiftung-bethesda.de

 

Stiftung Scheuern
4 Ausbildungsplätze zum Schuljahr 2026/27, davon alle in Besonderen Wohnformen
Ansprechpartnerin: Frau Jaclyn Jäger
Adresse: Am Burgberg 16, 56377 Nassau
Telefon: 0176-19946068
E-Mail: j.jaeger@stiftung-scheuern.de

 

Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
Ausbildungsplätze in den kommunalen Kitas in Trägerschaft der Verbandsgemeinde
Ansprechpartnerin: Frau Sabine Baumgärtner
Adresse: Am Markt 1, 55494 Rheinböllen
Telefon: 06764-39-90
E-Mail: s.baumgaertner@sim-rhb.de

Die Berufsfachschule Sozialwesen ist eine duale Erstausbildung zum/zur sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin mit hohem Anteil an Lernen in der Praxis, Verkürzungsmöglichkeit und attraktiver Ausbildungsvergütung: 

1050 € im 1. Ausbildungsjahr
1100 € im 2. Ausbildungsjahr
1150 € im 3. Ausbildungsjahr

Die Ausbildung zum/zur sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin richtet sich an jüngere wie ältere Menschen

  • mit Berufsreife oder gleichwertigem Abschluss*
  • qualifiziertem Sekundarabschluss I oder
  • 3-jähriger einschlägiger Berufserfahrung

*Bei ausländischen Bildungsnachweisen ist zusätzlich der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse mind. auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.

Die Berufsfachschule Sozialwesen ist eine 3-jährige Ausbildung. Mit qualifiziertem Sekundarabschluss I kann die Ausbildungszeit ggf. auf 2 Jahre verkürzt werden.

Über alle Schuljahre hinweg besuchen die Auszubildenden an 2-3 Tagen in der Woche die Schule; an weiteren 2-3 Tagen arbeiten sie in ihrer Ausbildungseinrichtung. Darüber hinaus absolvieren sie ein Praktikum oder zwei Praktika mit einer Gesamtdauer von 6 Wochen in einem anderen Arbeitsfeld.

Leitprinzip der Ausbildung ist eine gleichberechtigte Partnerschaft von Schule und Praxiseinrichtung.

Voraussetzung für den Besuch der Berufsfachschule Sozialwesen ist neben dem Nachweis der Berufsreife ein gültiger Ausbildungsvertrag. Die tägliche Arbeitszeit beträgt 7,5 Stunden bei 30 Tagen Urlaub. Den Auszubildenden wird eine attraktive Vergütung gewährt: 

1050 € im 1. Ausbildungsjahr
1100 € im 2. Ausbildungsjahr
1150 € im 3. Ausbildungsjahr

Bei der Ausbildung zum/zur sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin handelt es sich um eine generalistische Ausbildung. Mögliche Arbeitsfelder finden sich in der Kinder- und Jugendhilfe:

  • Kindertagesstätten/-betreuungseinrichtungen
  • (teil-)stationäre Hilfen zur Erziehung
  • Ganztagsschulen/-betreuung

sowie in der Eingliederungshilfe:

  • vielfältige Wohnformen
  • Orte der Teilhabe im sozialen Raum
  • Tagesstrukturen
  • Freizeit- und Begegnungsstätten

Im Rahmen verschiedener Handlungsfelder werden die Auszubildenden ausschließlich in Fachtheorie und -praxis unterrichtet. Der Unterricht in allgemeinbildenden Fächern entfällt.

Am Ende der Ausbildung stehen eine schriftliche und eine praktische Prüfung.

Die Ausbildung führt zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung als sozialpädagogische/r Assistent/in auf DQR4-Niveau sowie zu entsprechenden schulischen Abschlüssen. 

Als abgeschlossene Berufsausbildung befähigt der Beruf des/der sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin dazu, unmittelbar im Beruf zu arbeiten.

Zusätzlich ermöglicht er den Zugang zur Ausbildung zum/zur Erzieher/in bzw. zum/zur Heilerziehungspfleger/in, wiederum mit der Möglichkeit zur Verkürzung. Diese Ausbildungen werden ebenfalls an unserer Schule angeboten.

Die Fachhochschulreife kann im Anschluss an die Ausbildung im Rahmen der dualen Berufsoberschule erworben werden. Alternativ dazu ermöglicht eine mit qualifiziertem Ergebnis (Gesamtnote 2,5 oder besser) abgeschlossene Berufsausbildung in Rheinland-Pfalz den direkten Hochschulzugang (§65 HochSchG). 

Ausbildungswege im Sozialwesen

Die Anmeldung sollte möglichst bis zum o1.03. an die BBS Boppard, Antoniusstr. 21, in 56154 Boppard gerichtet werden. Dieser ist das letzte Halbjahreszeugnis beizufügen, die Aufnahme erfolgt vorbehaltlich der Vorlage des Abschlusszeugnisses. Ferner ist für die Anmeldung der Nachweis eines gültigen Ausbildungsvertrags mit einem geeigneten Träger einer Einrichtung der Kinder- und Jugenhilfe oder der Eingliederungshilfe nötig. Um die organisatorischen Abläufe zu erleichtern, kann zur vorläufigen Anmeldung eine Absichtserklärung der Praxiseinrichtung eingereicht werden. Der gültige Ausbildungsvertrag mit Wirkung zum 01.08. ist bis zum 15.07. des Jahres nachzureichen. Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind außerdem ausreichende deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf  Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.

Frau Julia Gemmer (Schulleitungsmitglied)

Frau Theresa Becker

Frau Laura Kollmeier

Infoservice

Weiterführende Informationen & Formulare

Die Schulanmeldung sollte möglichst bis zum 01. März eines Kalenderjahres an die BBS Boppard, Antoniusstr. 21, 56154 Boppard gerichtet werden. Spätere Anmeldungen sind aber auch noch möglich. Fügen Sie bitte das letzte Halbjahreszeugnis bei, die Aufnahme erfolgt vorbehaltlich der Vorlage des Abschlusszeugnisses.