Berufsfachschule Sozialwesen
Was?
Die Berufsfachschule Sozialwesen ist eine duale Ausbildung zum/zur sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin mit hohem Anteil an Lernen in der Praxis.
Für wen?
Die Ausbildung zum/zur sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin richtet sich an Menschen
- mit Berufsreife oder
- qualifiziertem Sekundarabschluss I oder
- 3-jähriger einschlägiger Berufserfahrung
Wie lange?
Die Berufsfachschule Sozialwesen ist eine 3-jährige Ausbildung. Mit qualifiziertem Sekundarabschluss I kann die Ausbildungszeit ggf. auf 2 Jahre verkürzt werden.
Wo?
Über alle Schuljahre hinweg besuchen die Auszubildenden an 3 Tagen in der Woche die Schule; an 2 Tagen arbeiten sie in ihrer Ausbildungseinrichtung. Darüber hinaus absolvieren sie ein Praktikum oder zwei Praktika mit einer Gesamtdauer von 6 Wochen in einem anderen Arbeitsfeld.
Wie?
Leitprinzip der Ausbildung ist eine gleichberechtigte Partnerschaft von Schule und Praxiseinrichtung.
Voraussetzung für den Besuch der Berufsfachschule Sozialwesen ist ein gültiger Ausbildungsvertrag. Die tägliche Arbeitszeit beträgt 7,5 Stunden bei 30 Tagen Urlaub. Den Auszubildenden wird eine angemessene Vergütung gewährt, die sich an den jeweiligen Tarifvereinbarungen orientiert.
Bei der Ausbildung zum/zur sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin handelt es sich um eine generalistische Ausbildung. Mögliche Arbeitsfelder finden sich in der Kinder- und Jugendhilfe:
- Kindertagesstätten/-betreuungseinrichtungen
- (teil-)stationäre Hilfen zur Erziehung
- Ganztagsschulen/-betreuung
sowie in der Eingliederungshilfe:
- vielfältige Wohnformen
- Orte der Teilhabe im sozialen Raum
- Tagesstrukturen
- Freizeit- und Begegnungsstätten
Im Rahmen verschiedener Handlungsfelder werden die Auszubildenden ausschließlich in Fachtheorie und -praxis unterrichtet. Der Unterricht in allgemeinbildenden Fächern entfällt.
Am Ende der Ausbildung stehen eine schriftliche und eine praktische Prüfung.
Wofür?
Die Ausbildung führt zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung als sozialpädagogische/r Assistent/in auf DQR4-Niveau und zu entsprechenden schulischen Abschlüssen.
Abschluss – Und dann?
Als abgeschlossene Berufsausbildung befähigt der Beruf des/der sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin dazu, unmittelbar im Beruf zu arbeiten. Zusätzlich ermöglicht er den Zugang zur Ausbildung zum/zur Erzieher/in bzw. zum/zur Heilerziehungspfleger/in mit der Möglichkeit zur Verkürzung. Diese Ausbildungen werden ebenfalls an unserer Schule angeboten. Die Fachhochschulreife kann im Anschluss an die Ausbildung im Rahmen der dualen Berufsoberschule erworben werden.
Und jetzt?
Die Anmeldung sollte möglichst bis zum o1.03. an die BBS Boppard, Antoniusstr. 21, in 56154 Boppard gerichtet werden. Dieser ist das letzte Halbjahreszeugnis beizufügen, die Aufnahme erfolgt vorbehaltlich der Vorlage des Abschlusszeugnisses. Ferner ist für die Anmeldung der Nachweis eines gültigen Ausbildungsvertrags mit einem geeigneten Träger einer Einrichtung der Kinder- und Jugenhilfe oder der Eingliederungshilfe. Um die organisatorischen Abläufe zu erleichtern, kann zur vorläufigen Anmeldung eine Absichtserklärung der Praxiseinrichtung eingereicht werden. Der gültige Ausbildungsvertrag ist bis zum 15.07. des Jahres nachzureichen. Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind außerdem ausreichende deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.