Fundierte berufliche Handlungskompetenz zu erwerben, ist Ziel des berufsbezogenen Unterrichts in der Berufsfachschule I Gesundheit und Pflege.
Die vier Lernbereiche des berufsbezogenen Unterrichts orientieren sich an den Schwerpunkten der Pflegeberufe und beinhalten die Pflege von:
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Säuglingen/ Kleinkindern
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Menschen mit Erkrankungen
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Menschen mit Behinderungen
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Pflege von Menschen im Alter
Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kompetenzen in den Bereichen:
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Grundpflege
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Pflegedokumentation
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Beobachtung von Menschen
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qualifizierte Kooperation mit Fachkräften des Gesundheitswesens
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situationsgerechte Kommunikation mit Angehörigen von Betroffenen
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von Einfühlungsvermögen und Verantwortlichkeit geprägtes Verhalten gegenüber pflegebedürftigen Menschen
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einfache pflegerische Aufgabenstellungen
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Anwendung eines Pflegemodells
Um die an der Ausbildung der Pflegeberufe orientierten Unterrichtsinhalte möglichst realitätsnah und authentisch zu vermitteln, verfügt die Schule u.a. über einen neu ausgestatteten Pflegearbeitsraum mit Pflegebett, Pflegehilfsmitteln sowie Übungspuppen.
Im Rahmen der Berufsfachschule I absolvieren die Schülerinnen und Schüler zwei je vierwöchige Praktika, die neben der Vertiefung und praktischen Anwendung des bereits Erlernten dazu dienen soll, das Interesse an einem Pflegeberuf zu entwickeln und zu fördern.
Der Besuch der Berufsfachschule I, Fachrichtung/Schwerpunkt Gesundheit/Pflege wird als Aufnahmevoraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung der Altenpflegehilfe anerkannt.
(Fachschulschulverordnung – Altenpflegehilfe, § 6 (1) Satz 2 b)
Zu den Pflegeberufen gehören u.a.:
Altenpfleger/innen kümmern sich um ältere Menschen. Zu ihren Aufgaben gehört die Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags, inklusive Beratung, Betreuung und Pflege. Sie sind pflegerisch-medizinisch tätig, erarbeiten jedoch auch Ideen und Konzepte für eine sinnvolle Beschäftigung und Gestaltung der Freizeit. Altenpfleger/innen arbeiten vor allem in geriatrischen Abteilungen von Krankenhäusern, in Rehabilitationskliniken, in Alten- und Pflegeheimen oder bei ambulanten Pflegediensten.
Ergotherapeuten betreuen und fördern Menschen, die alltägliche Handlungen nicht oder nur eingeschränkt durchführen können. Sie erarbeiten Maßnahmen, durch die die motorischen, kognitiven, psychischen und sozialen Fähigkeiten trainiert, erhalten, weiterentwickelt oder wiederhergestellt werden. Ergotherapeuten arbeiten in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken, in Praxen, Altenheimen, in Wohnheimen und bei ambulanten Diensten.
Gesundheits- und Krankenpfleger/innen arbeiten in erster Linie mit kranken Menschen zusammen. Sie betreuen und versorgen sie, führen die Maßnahmen durch, die Ärzte veranlasst haben, unterstützen Ärzte bei Untersuchungen und Behandlungen und sind für die Dokumentation der Patientendaten zuständig.
Gesundheits- und Krankenpfleger/innen arbeiten in Krankenhäusern und in Facharztpraxen, daneben finden sie auch in Alten- und Pflegeheimen, in betreuten Wohnheimen oder in der ambulanten Krankenpflege Beschäftigungsmöglichkeiten.
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer unterstützen Pflegefachkräfte bei ihrer Arbeit. Sie führen gemeinsam mit ihnen Therapiemaßnahmen durch und kümmern sich um die Sauberkeit und die Hygiene auf der Station. Beschäftigungsmöglichkeiten finden sie in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Wohnheimen.
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen übernehmen ähnliche Aufgaben wie Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, allerdings betreuen und versorgen sie Säuglinge, Kinder und Jugendliche.
Arbeitsplätze finden sie auf den Säuglings- und Kinderstationen von Krankenhäusern, in Kinderkliniken, in Praxen von Kinderärzten, in Kinderheimen oder in der ambulanten Pflege.
Heilerziehungspfleger/innen übernehmen die pädagogische und pflegerische Betreuung von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Menschen. Sie versorgen die Patienten und unterstützen sie bei der Bewältigung der alltäglichen Anforderungen. Heilerziehungspfleger/innen arbeiten in Wohn- und Pflegeheimen, in Rehabilitationskliniken, in Einrichtungen zur Eingliederung und bei ambulanten sozialen Diensten.
Physiotherapeuten unterstützen Menschen, deren Bewegungsapparat aufgrund einer Verletzung, einer Erkrankung, einer Behinderung oder des Alters beeinträchtigt ist. Sie führen Maßnahmen durch, die die Bewegungsmöglichkeiten wiederherstellen oder erhalten und sind auch vorbeugend tätig. Physiotherapeuten arbeiten in Praxen, in Krankenhäusern, in Rehabilitationseinrichtungen, in Altenheimen und in Einrichtungen, die behinderte Menschen bei der Pflege und Eingliederung unterstützen.