Fachrichtung Heilerziehungspflege
Die Aufgaben in der Heilerziehungspflege
umfassen die Erziehung, Begleitung, Assistenz, Beratung, Unterstützung, Bildung und Pflege von Menschen mit kognitiven, körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen aller Altersstufen in ihrem Lebensumfeld.
Ziel der gesamten Tätigkeit von Heilerziehungspfleger*innen ist die Erhaltung bzw. die Entwicklung einer möglichst selbstbestimmten Lebensweise der zu unterstützenden Menschen, verbunden mit einem Höchstmaß an Lebensqualität.
Mögliche Arbeitsfelder für Heilerziehungspfleger*innen sind:
- Kindertageseinrichtungen
- (Förder)Schulen und angegliederte Internate
- Unterstützung im Wohnraum: Wohnheime, Wohngemeinschaften, eigene Wohnung
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung
- Tagesförderstätten
- Fachkrankenhäuser und psychiatrische Einrichtungen
- offene Arbeitsfelder wie Frühförderung oder familienentlastende Dienste
- Einrichtungen der Erziehungshilfe (Intensivgruppen bzw. heilpädagogische Gruppen nach KJHG 35a, seelische Behinderung)
- Beratungsstellen oder Rehabilitationszentren
In der dreijährigen Ausbildung sind die fachschulische und die praktische Ausbildung eng miteinander verzahnt.
An zwei Tagen pro Woche findet die fachtheoretische Ausbildung in der Schule statt, an drei Tagen sind die Auszubildenden zur fachpraktischen Ausbildung in der Praxisstelle.
Die Ausbildung wird vergütet, da mit der Einrichtung ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird.
Die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung sind:
- ein qualifizierter Sekundarabschluss I und
a) der Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder nach Landes- oder sonstigem Bundesrecht oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder
b) der Abschluss einer mindestens der Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis oder
c) eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit* oder
d) das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mind. einem minderjährigen Kind *
oder
- die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife (jeweils) in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit.*
* Angerechnet werden können:
- die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres, das geeignet ist, auf die nachfolgende Berufsausbildung vorzubereiten,
- die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes, der geeignet ist, auf die nachfolgende Berufsausbildung vorzubereiten,
- eine einschlägige ehrenamtliche Tätigkeit.
Deutsche Sprachkenntnisse mind. auf dem Niveau B2 sind erforderlich.
Die Vorlage eines Ausbildungsvertrags mit einem geeigneten Träger der Behindertenhilfe ist zu Ausbildungsbeginn erforderlich. Die Praxisstelle ist eigenständig zu suchen, die Schule berät gern bei der Suche.
Abschluss
- staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger
- Bachelor Professional im Sozialwesen
- Berechtigung zum Studium an Hochschulen
- Fachhochschulreife Rheinland-Pfalz
- Zugangsvoraussetzung für die Fachschule Heilpädagogik
- Zugangsvoraussetzung für die Fachschule Organisation und Führung
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Fachpraktische Ausbildung
- Rahmenplan
- Vordruck – Arbeit mit dem Rahmenplan
- Einschätzungsbogen Kompetenzen
- Bericht über die fachlichen Leistungen nach dem 1. Ausbildungsjahr
- Bericht über die fachlichen Leistungen nach dem 2. Ausbildungsjahr
- Bericht über die fachlichen Leistungen zum Abschluss der Ausbildung
- Protokoll für Anleitungsgespräche