Hausordnung

der Berufsbildenden Schule Boppard

Unsere Schulkultur basiert auf dem Gedanken der gelebten Partizipation. Wir verfolgen das Ziel eines gut gelingenden Miteinanders zum Wohle aller am Schulleben Beteiligten. Daher gründet sich unsere Hausordnung auf gegenseitige Rücksichtnahme und Achtung. Der respektvolle, höfliche und faire Umgang miteinander ist für uns – auch gemäß unseres Leitbildes – unabdingbar.

Alle haben ein Recht auf ungestörtes Arbeiten und Lernen in der Schule, auf Schutz ihrer Gesundheit und ihres Eigentums. Damit uns das gelingt, haben wir in dieser Hausordnung Regeln für den Schulalltag, für den Schutz und die Nutzung der Gebäude, Einrichtungen, Außenanlagen und vorhandenen Materialien aufgestellt.

Diese Hausordnung ist rechtsverbindlich. Sie wurde auf Grundlage der jeweils aktuellsten Fassung des Schulgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz vom 30.03.2004 und der Schulordnung für öffentliche Berufsbildende Schulen vom 09.05.1990 verfasst.

 

  1. Das Verhalten vor Beginn und nach Ende des Unterrichts, in Pausen und Freistunden
    • Den Schülerinnen und Schülern steht zum Parken der öffentliche Parkraum sowie der am Nebengebäude ausgewiesene Bereich zur Verfügung.
    • Es gelten die Unterrichtszeiten laut Stunden- und Vertretungsplan.
    • Falls 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrperson erschienen ist, meldet der Klassensprecher bzw. dessen Vertreter dies im Sekretariat.
    • Nach Beendigung des Unterrichts ist der Klassenraum sauber und ordentlich zu verlassen (Verunreinigungen beseitigen, Fenster und Türen schließen, Beleuchtung ausschalten).
    • Während der Pausen und Freistunden können sich die Schüler im Schulgebäude oder in ihrem Klassenraum aufhalten und handeln selbstverantwortlich. Bei unangemessener Nutzung kann dieses Recht eingeschränkt.
    • Schüler, die das Schulgelände verlassen, unterstehen nicht mehr der Aufsicht der Schule. Der Versicherungsschutz entfällt.

 

  1. Das Verhalten bei Benutzung der Schuleinrichtungen
    • Die Räumlichkeiten der Schulgebäude, insbesondere die Toiletten und Aufenthaltsräume einschließlich des Inventars sind sorgfältig zu behandeln. Beschädigungen werden unverzüglich online („Gute Ideen-Formular“) oder persönlich an das Sekretariat gemeldet.
    • Für die Wahrung der Ordnung in den Klassenräumen werden Dienste eingerichtet.

 

  1. Das Verhalten auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und während des Unterrichts
    • Gemäß §5 Nichtraucherschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz ist das Rauchen auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt.
    • Das Mitbringen und der Genuss alkoholischer Getränke und Rauschmittel ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Bei Verdacht auf Alkohol- oder sonstigen Rauschmitteleinfluss werden unverzüglich entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
    • Das Ausspucken – auch von Kaugummis – ist auf dem gesamten Schulgelände unerwünscht.
    • Da die Schule auf die Berufswelt vorbereitet, erwarten wir eine Kleidung, die dem angemessen ist und auf andere nicht provozierend wirkt.
    • Sollte beim Gebrauch offener Getränkebehältnisse etwas verschüttet werden, ist dieses umgehend zu entfernen.
    • Zum Essen stehen die Pausen zur Verfügung, Trinken ist in angemessener Weise grundsätzlich zulässig.
    • Die Nutzung mobiler digitaler Endgeräte im Unterricht ist nur nach Absprache mit der unterrichtenden Lehrkraft zulässig.

 

  1. Das Verhalten bei Unfall und Gefahr
    • Unfälle auf dem Schulweg und dem Schulgelände sind unverzüglich im Sekretariat zu melden und ggf. eine entsprechende Unfallanzeige auszufüllen.
    • Bei Gefahrenalarm sind nur die ausgewiesenen Fluchtwege zu nutzen.

 

  1. Versäumnisse
    An unserer Schule gelten für Versäumnisse Regeln, die denen im Berufsleben entsprechen:

    • Bei Krankheit oder Verhinderung ist die Schule vor Unterrichtsbeginn z.B. telefonisch oder per E-Mail oder Messenger zu informieren. Die Meldung geht grundsätzlich an die Klassenleitung. Im Falle von Leistungsnachweisen auch an die betroffene Lehrkraft.
    • Eine schriftliche Entschuldigung, ggf. ärztliche Bescheinigung, ist am nächsten Unterrichtstag vorzulegen, bei mehrtägigen Erkrankungen spätestens am vierten Kalendertag.
    • Beurlaubungen vom Unterricht werden rechtzeitig vor dem gewünschten Termin beim Klassenleiter beantragt.
    • Das vorzeitige Verlassen des Unterrichts ist nur nach Absprache mit der unterrichtenden Lehrperson zulässig.
    • Private Termine sind grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeiten wahrzunehmen.
    • Bei versäumten angekündigten Leistungsnachweisen ist auf Verlangen eine ärztliche Bescheinigung – in jedem Fall eine hinreichende schriftliche Entschuldigung – vorzulegen. Erfolgt keine rechtzeitige Meldung, werden versäumte Leistungsnachweise als „nicht feststellbar“ (ungenügend) gewertet.
    • Das eigenverantwortliche Nachholen des Versäumten ist Pflicht. Grundsätzlich können versäumte Leistungsnachweise am ersten Anwesenheitstag der Schüler eingefordert werden.

 

    1. Ordnungsmaßnahmen bei Schülerfehlverhalten

Bei Fehlverhalten wird generell eine einvernehmliche Lösung angestrebt, welche im Einklang mit dem Leitbild unserer Schule steht.

Falls diese nicht erreicht werden kann, sind Ordnungsmaßnahmen gemäß §§ 61 bis 65 der Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz vom 09.05.1990 möglich.