Fachrichtung Sozialpädagogik
Sie interessieren sich für die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher? Ob als Vollzeit- oder als berufsbegleitende Ausbildung, wir haben das richtige Angebot für Sie!
Die BBS Boppard ermöglicht in ihrer Fachschule für Sozialpädagogik den Erwerb des nötige Grundlagenwissens, das eine sozialpädagogische Fachkraft in Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Jugendarbeit benötigt, sowie die notwendige personale erzieherische Handlungskompetenz für die eigenverantwortliche Tätigkeit als Erzieher*in.
Mögliche Arbeitsfelder für Erzieherinnen und Erzieher sind
- Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Kindertagesstätte, Kinderhort)
- Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Einrichtung der Jugendarbeit
- Ganztagsschulen
- Förderschulen
- sonderpädagogische Einrichtungen
- Tagespflege
Wenn Sie die Arbeit in diesem Bereich reizt und Sie die Bereitschaft und Fähigkeit zur Diskussion und (Selbst-)Kritik mitbringen, mit anderen zusammenarbeiten können und wollen, aufgeschlossen gegenüber neuen Gedanken, Gefühlen, Einstellungen und Ideen sind, die eigene Rolle als Schüler/in und Ihr Bild von Lehrer/innen überdenken und ggf. neu definieren können, Lernprozesse aktiv mitgestalten wollen, Interesse an der Erweiterung Ihres Sprech- und Sprachvermögens haben, sich selbständig und ohne Aufforderung in die Lernprozesse einbringen und lernen wollen, bleiben nur noch die formalen Zugangsvoraussetzungen zu klären:
Die Zulassungsvoraussetzungen sind
- der mittlere Bildungsabschluss und
- eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. die Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz) oder
- eine dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
- der Abschluss einer mindestens der Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis oder
- die mindestens dreijährige Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einem Kind (Darauf angerechnet werden können ein freiwilliges soziales Jahr, der Bundesfreiwilligendienst und ehrenamtliche einschlägige Tätigkeiten.)
oder
- die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife in Verbindung mit einer viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit, im Fall der berufsbegleitenden Ausbildung von mindestens 240 Stunden.
(Darauf angerechnet werden können ein freiwilliges soziales Jahr, der Bundesfreiwilligendienst und ehrenamtliche einschlägige Tätigkeiten.)
Die Schulbehörde entscheidet für Ausnahmen bei den Aufnahmevoraussetzungen.
Deutsche Sprachkenntnisse mind. auf dem Niveau B2 sind erforderlich.
Abschluss
- staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher
- Bachelor Professional im Sozialwesen
- Berechtigung zum Studium an Hochschulen
- Fachhochschulreife Rheinland-Pfalz
- Zugangsvoraussetzung für die Fachschule Heilpädagogik
- Zugangsvoraussetzung für die Fachschule Organisation und Führung
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Vollzeitausbildung
Sie besuchen 2 Jahre die Schule in Vollzeit und absolvieren anschließend ein Jahr Berufspraktikum in einer Einrichtung. Am Ende des dritten Jahres legen Sie die Abschlussprüfung ab.
Hospitationen und Zwischenpraktika
- Hospitationsvertrag
- Organisation der Zwischenpraktika
- Anleiterinformationen zu den Zwischenpraktika
- Bestätigung für das Zwischenpraktikum
- Vertrag für das Zwischenpraktikum
- Leitfaden für Praxisbesuche
- Beurteilungsraster – einrichtungsintern
- Bericht über die fachlichen Leistungen im Zwischenpraktikum
- Laufzettel zur Nacharbeit im Zwischenpraktikum
- Hospitationsbescheinigung
- Beurteilung Kurzpraktikum
- Informationen zu Hospitationen
Berufspraktikum
- Organisation des Berufspraktikums
- Arbeitsplatzbeschreibung
- Vertrag für das Berufspraktikum
- Rahmenplan
- Rahmenplan in Phasen
- Raster für den Ausbildungsplan
- Beurteilungsbogen (einrichtungsintern)
- Bericht über die fachlichen Leistungen im Berufspraktikum
- Laufzettel für die Nacharbeit im Berufspraktikum
- Rahmenvereinbarung Praxisanleitung 2022
- Beurteilung nach Rahmenplan (einrichtungsintern)
Vollzeitausbildung ab 2024/25
Sie besuchen 2 Jahre die Schule in Vollzeit und absolvieren anschließend ein Berufspraktikum in einer Einrichtung. Am Ende des Berufspraktikums legen Sie die Abschlussprüfung ab.
Mit Beginn des Schuljahres 2024/25 sind ein neuer Lehrplan und Änderungen bezüglich der Fachschulverordnug in Kraft getreten.
Die hier gegebenen Informationen beziehen sich auf diese Grundlagen.
Hospitationen und Zwischenpraktika
- Organisation der Zwischenpraktika
- Anleiterinformationen zu den Zwischenpraktika
- Vertrag für das Zwischenpraktikum
- Leitfaden für Praxisbesuche
- Bericht über die fachlichen Leistungen im Zwischenpraktikum
- Laufzettel zur Nacharbeit im Zwischenpraktikum
- Hospitationsbescheinigung
- Beurteilung Kurzpraktikum
- Informationen zu Hospitationen
Berufspraktikum
- Organisation des Berufspraktikums
- Arbeitsplatzbeschreibung
- Vertrag für das Berufspraktikum
- Rahmenplan Berufspraktikum
- Rahmenplan in Phasen – Deckblatt
- Rahmenplan in Phasen
- Raster für den individuellen Ausbildungsplan
- Selbst- und Fremdeinschätzung Rahmenplan – Deckblatt
- Selbst- und Fremdeinschätzung Rahmenplan
- Bericht über die fachlichen Leistungen im Berufspraktikum
- Rahmenvereinbarung Praxisanleitung 2022
Abschlussprojekt
- Gliederung Abschlussprojekt
- Themenvordruck Abschlussprojekt
- Informationen zum Abschlussprojekt
Abschlussprüfung
Informationen zur Abschlussprüfung
Berufsbegleitende Ausbildung
Sie arbeiten parallel zur schulischen Ausbildung in einer Einrichtung. An zwei Tagen in der Woche sind Sie in der Schule. Nach drei Jahren legen Sie die Abschlussprüfung ab.
Berufspraktikum
- Leitfaden für Praxisbesuche
- Rahmenplan
- Rahmenplan in Phasen
- Individueller Ausbildungsplan
- Beurteilungsbogen (einrichtungsintern)
- Bericht über die fachlichen Leistungen im Berufspraktikum
- Laufzettel für die Nacharbeit im Berufspraktikum
- Rahmenvereinbarung Praxisanleitung 2022
- Beurteilung nach Rahmenplan (einrichtungsintern)
Berufsbegleitende Ausbildung ab 2024/25
Sie arbeiten parallel zur schulischen Ausbildung in einer Einrichtung. An zwei Tagen in der Woche sind Sie in der Schule.
Mit Beginn des Schuljahres 2024/25 sind ein neuer Lehrplan und Änderungen bezüglich der Fachschulverordnug in Kraft getreten.
Die hier gegebenen Informationen beziehen sich auf diese Grundlagen.
Berufspraktikum
- Leitfaden für Praxisbesuche
- Rahmenplan
- Rahmenplan in Phasen – Deckblatt
- Rahmenplan in Phasen
- Individueller Ausbildungsplan
- Selbst- und Fremdeinschätzung Rahmenplan – Deckblatt
- Selbst- und Fremdeinschätzung Rahmenplan
- Bericht über die fachlichen Leistungen im Berufspraktikum
- Rahmenvereinbarung Praxisanleitung 2022
Abschlussprojekt
- Gliederung Abschlussprojekt
- Themenvordruck Abschlussprojekt
- Informationen zum Abschlussprojekt
Abschlussprüfung
Informationen zur Abschlussprüfung
Bildungsgutschein
Die Fachschule Sozialpädagogik ist zertifiziert. Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Ausbildung zum/zur Erzieher*in.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n Berater*in bei der Bundesagentur für Arbeit.